❓ "Corona-Testungen" von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Durchführung von Corona-Testungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in Hessen, insbesondere im Hinblick auf deren Sicherheit während Gerichtsterminen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in Hessen, die an Gerichtsverhandlungen teilnehmen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zu den Möglichkeiten von Corona-Schnelltests, deren Kosten, Standorten und zukünftigen Planungen für kostenlose Testmöglichkeiten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Corona-Tests und Schnelltests für Justizmitarbeiter im begründeten Einzelfall zur Verfügung stehen und die Finanzierung aus Haushaltsmitteln erfolgt. Tests sind an allen Standorten und für alle Bereiche der Justiz verfügbar.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin hebt hervor, dass die Möglichkeit für Corona-Testungen besteht und dass diese für die Mitarbeiter kostenlos sind. Die Antwort der Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann, bestätigt die Verfügbarkeit der Tests und deren Finanzierung.