❓ Kostenbefreiung vollstationär oder in Pflegefamilien untergebrachter Jugendlicher
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Yanki Pürsun thematisiert die finanziellen Regelungen für Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Heimen leben und eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen. Es wird untersucht, wie viele Jugendliche von der Regelung betroffen sind und welche finanziellen und verwaltungstechnischen Auswirkungen dies hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Jugendliche in Hessen, die in Pflegefamilien, Heimen oder Wohneinrichtungen leben und eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Anzahl der betroffenen Jugendlichen, den Einnahmen der Jugendämter, dem Verwaltungsaufwand und den Empfehlungen des Landes zur Anwendung des Ermessens nach § 94 Abs. 6 SGB VIII.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Daten zur Anzahl der betroffenen Jugendlichen oder zu den Einnahmen der Jugendämter. Es wird festgestellt, dass eine Einzelauszählung in den Jugendämtern nicht möglich ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Kostenbeteiligung im Ermessen der Jugendämter liegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Regelung des § 94 Abs. 6 SGB VIII Jugendliche davon abhalten könnte, eine Arbeit aufzunehmen. Die Landesregierung hat sich für eine Reform des SGB VIII ausgesprochen, um die Kostenbeiträge zu reduzieren.