❓ Inklusion an hessischen Schulen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Situation der Inklusion an hessischen Schulen, insbesondere die Herausforderungen bei der Umsetzung und die notwendigen Ressourcen. Es wird auf die aktuelle Lage während der Corona-Pandemie eingegangen und auf die Notwendigkeit einer besseren Ausbildung der Lehrkräfte sowie der Barrierefreiheit der Schulen hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Lehrkräfte, Schulträger und die hessischen Schulen insgesamt.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Barrierefreiheit der Schulen, zur Anpassung der Klassengröße bei inklusivem Unterricht, zu speziellen Lernräumen und zur Vorbereitung der Lehrkräfte auf den inklusiven Unterricht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Kultusministers bezieht sich auf die Herausforderungen der Inklusion, die Notwendigkeit der Anpassung der Klassengröße und die Ausbildung der Lehrkräfte. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Barrierefreiheit bei den Schulträgern liegt und dass individuelle Entscheidungen zur Klassengröße getroffen werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen auf die unzureichende Barrierefreiheit an Schulen hin und betonen, dass nur 16 % der Schulen barrierefrei sind. Zudem wird erwähnt, dass die Ausbildung der Lehrkräfte in Bezug auf Inklusion verbessert werden muss. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage wurde am 19. März 2021 veröffentlicht.