❓ Schließung radikalislamischer Moscheen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Grundlagen für die Schließung von Moscheen in Hessen, die verfassungsfeindliche Inhalte vermitteln. Im Kontext eines islamistischen Anschlags in Wien wird auf die Maßnahmen der hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Extremismus eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind radikalisierte Moscheen und deren Betreiber in Hessen sowie die Sicherheitsbehörden, die für die Überwachung und gegebenenfalls Schließung zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur rechtlichen Grundlage für die Schließung von Moscheen, zur Zuständigkeit der Behörden und zur Überwachung von Moscheen, die verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Inhalte zu verbreiten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur rechtlichen Grundlage für Vereinsverbote und zur Zuständigkeit des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Es wird erwähnt, dass in den letzten fünf Jahren eine Moschee aufgrund von verfassungsfeindlichen Inhalten geschlossen wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Schließung von Moscheen in Hessen auf der Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen kann. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ist die zuständige Behörde für Vereinsverbote. Es wird auf die Schließung des 'Almadinah Islamischer Kulturverein e.V.' verwiesen, die seit April 2017 bestandskräftig ist.