❓ Dokument 20/41
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie hoch die Umsatzsteuermindereinnahmen durch Onlinehändler aus Nicht-EU-Staaten in den Jahren 2017 und 2018 sind. Es wird auch auf die Zuständigkeiten der Finanzämter eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Onlinehändler aus Nicht-EU-Staaten sowie die hessische Finanzverwaltung, die für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern aus den EU-Staaten zuständig ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt nach den geschätzten Steuermindereinnahmen und ob die Landesregierung Untersuchungen zu Händlern aus Nicht-EU-Staaten anstellen wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung schätzt die bundesweiten Umsatzsteuermindereinnahmen auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Für Hessen gibt es keine eigene Datenerhebung, da die Zuständigkeit bei anderen Bundesländern liegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen der Umsatzbesteuerung im internationalen Onlinehandel und die Verantwortung der Plattformbetreiber. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Steuererhebung und mögliche rechtliche Konsequenzen für Plattformbetreiber.