❓ Sprachliche Umsetzung des "dritten Geschlechts"
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die sprachliche Umsetzung des dritten Geschlechts in der hessischen Verwaltung. Sie fragt, ob die Landesregierung plant, bestehende Sprachregelungen zu überarbeiten, um intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen diskriminierungsfrei anzusprechen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind intergeschlechtliche, transgeschlechtliche, nicht-binäre und queere Personen sowie die Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung die bestehenden geschlechtergerechten Sprachregelungen überarbeiten wird, welche Anredeformen für das dritte Geschlecht geplant sind und ob diese neuen Regelungen verbindlich für die Mitarbeiter der Landesverwaltung vorgeschrieben werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität von Personen schützt, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen. Sie verweist auf bestehende Regelungen zur geschlechtergerechten Sprache in Hessen und erklärt, dass keine Aussagen zur Arbeitsweise des Hessischen Landtags getroffen werden können.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die bestehenden Sprachregelungen nicht ausreichen, um alle Geschlechtsidentitäten zu repräsentieren. Die Landesregierung hat auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verwiesen und erklärt, dass sie darauf achtet, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechts nicht diskriminiert werden.