❓ Dokument 20/4122
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die sprachliche Umsetzung des dritten Geschlechts in der hessischen Verwaltung. Sie fragt, ob die Landesregierung plant, bestehende Sprachregelungen zu überarbeiten, um intergeschlechtliche, trans*geschlechtliche und nicht-binäre Personen diskriminierungsfrei anzusprechen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind intergeschlechtliche, trans*geschlechtliche und nicht-binäre Personen sowie die Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung neue Anredeformen für das dritte Geschlecht plant und ob diese in Form einer Dienstanweisung verbindlich vorgeschrieben werden sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt das Recht auf geschlechtliche Identität an und verweist auf bestehende Regelungen zur geschlechtergerechten Sprache. Es wird jedoch keine konkrete Antwort auf die Fragen zur Anredeform oder zur Verbindlichkeit gegeben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Diskussion um geschlechtergerechte Sprache und die Rechte von Personen, die sich nicht in die binäre Geschlechterordnung einordnen, aufgreift. Die Landesregierung zeigt sich offen für eine Überarbeitung der Sprachregelungen, was sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorrufen könnte.