❓ Dokument 20/4133
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) befasst sich mit der Durchführung des 3. Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der aufgrund der Corona-Pandemie in seiner ursprünglichen Form nicht stattfinden kann. Es wird diskutiert, ob und in welcher Form die Veranstaltung verantwortbar ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Veranstalter des Ökumenischen Kirchentags, die Stadt Frankfurt sowie die Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Sinnhaftigkeit und den Bedingungen der Durchführung des Kirchentags gestellt, einschließlich der Anzahl der Besucher und möglicher Auflagen der Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Empfehlung zur Durchführung des Kirchentags abgegeben und sieht keine rechtliche Grundlage für eine Untersagung. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Veranstalter, der sich mit den zuständigen Behörden abstimmen muss.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen bei der Durchführung von Großveranstaltungen während der Pandemie und zeigt die Unsicherheiten auf, die sowohl für die Veranstalter als auch für die Landesregierung bestehen.