❓ Ökumenischer Kirchentag 2021 in Frankfurt
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Durchführung des 3. Ökumenischen Kirchentags, der vom 12. bis 16. Mai 2021 in Frankfurt geplant war, und die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Es wird erörtert, ob und in welcher Form die Veranstaltung stattfinden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Veranstalter des Ökumenischen Kirchentags, die Stadt Frankfurt, die Landesregierung sowie die erwarteten Besucher der Veranstaltung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Durchführung des Kirchentags für sinnvoll hält, welche Form sie vorschlägt, welche Auflagen sie dem Veranstalter erteilen würde und ob sie die Veranstaltung untersagen kann.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Empfehlung zur Durchführung des Kirchentags abgegeben und sieht keine Rechtsgrundlage für eine Untersagung. Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Veranstalter, der sich mit den zuständigen Behörden abstimmen muss.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken zur Durchführung des Kirchentags unter den aktuellen Bedingungen. Die Landesregierung verweist auf die Verantwortung des Veranstalters und die Notwendigkeit, die Veranstaltung mit den Gesundheitsbehörden abzustimmen.