❓ Auslegung des Landtagswahlgesetzes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Auslegung des Landtagswahlgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Berechnung der Gesamtzahl der Mandate bei Überhangmandaten. Der Fragesteller weist auf Unklarheiten im Gesetz hin, die zu unterschiedlichen Auslegungen führen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Hessischen Landtags sowie die Wählerinnen und Wähler in Hessen, die von der Sitzverteilung im Landtag betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung Handlungsbedarf sieht, um die Unklarheiten im Landtagswahlgesetz zu beseitigen und ob ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält an ihrer Auffassung fest, dass kein Handlungsbedarf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes besteht und dass das Wahlprüfungsverfahren abgewartet werden soll. Es wird auf eine frühere Antwort verwiesen, die keine neuen Informationen enthält.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die unklare Formulierung des Landtagswahlgesetzes zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Die Landesregierung hat bisher keinen Gesetzentwurf zur Klärung der Regelungslücken angekündigt. Die Anfrage verweist auf die Drucksache 20/2332.