❓ Sportunterricht an den Schulen im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Sportunterricht an hessischen Schulen während der Corona-Pandemie im eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird nach der Durchführung von Sportunterricht, den Hygienemaßnahmen und den Herausforderungen gefragt, die Schulen dabei bewältigen müssen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Schulämter in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden zentrale Fragen zur Durchführung des Sportunterrichts, den Hygienemaßnahmen und der Einstellung des Sportunterrichts durch Schulleitungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zahl der Schulen ohne Sportunterricht schwankt und keine spezifischen Daten zu Lehrkräften und Schülern bezüglich Mund-Nasen-Bedeckungen erhoben werden. Es wird betont, dass Sportunterricht unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen möglich ist, aber Schulleitungen in Abstimmung mit Fachkonferenzen Maßnahmen ergreifen können, wenn die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Schulen ohne Sportunterricht und den Vorgaben zur Mund-Nasen-Bedeckung. Die Landesregierung verweist auf die dynamische Lage und die Notwendigkeit, Maßnahmen je nach Infektionsgeschehen anzupassen. Es wird auf Erlass und Hygieneplan verwiesen.