❓ Dokument 20/4142
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Umsetzung der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache durch die Hessische Landesregierung thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, sowie die breite Öffentlichkeit, die Zugang zu barrierefreien Informationen benötigt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache gestellt, sowie zur Qualität und Quantität des aktuellen Angebots.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Umsetzung des § 11 BGG ergriffen, sieht das aktuelle Angebot in Leichter Sprache als ausreichend an und plant, dieses weiter zu verbessern. Es wurden bereits verschiedene Publikationen in Leichter Sprache erstellt.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um Leichte Sprache ist politisch relevant, da sie die Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen betrifft. Die Landesregierung betont die Wichtigkeit einer inklusiven und verständlichen Kommunikation.