❓ Dokument 20/4143
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Krankenversicherungsschutz von Inhaftierten in Hessen beleuchtet. Es werden verschiedene Aspekte der Versicherung während der Haftzeit und die Regelungen für Angehörige angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Inhaftierte und deren Familienmitglieder sowie die Institutionen der Justiz und Sozialhilfe in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, zu Kostenübernahmen durch Sozialhilfeträger und zu Verfahrensvorschriften während der Haftzeit gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin der Justiz erläutern, dass Inhaftierte unter bestimmten Bedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben können. Es wird erklärt, wie sich die Kosten für die Versicherung während der Haftzeit berechnen und welche Unterstützung durch Sozialhilfeträger möglich ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert ein wichtiges sozialpolitisches Thema, das die Gesundheitsversorgung von Inhaftierten betrifft. Die Antworten zeigen die Verantwortung des Landes Hessen für die medizinische Versorgung und die Herausforderungen, die sich für Inhaftierte und deren Angehörige ergeben.