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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Krankenversicherungsschutz von Inhaftierten

23. November 2020Dokument 20/4143 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
KrankenversicherungInhaftierteSozialversicherungGesundheitsversorgungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den Krankenversicherungsschutz von Inhaftierten in Hessen und die Regelungen, die während der Haftzeit gelten. Es wird erörtert, wie sich der Versicherungsstatus vor und während der Haft auf die Krankenversicherung auswirkt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Inhaftierte in Hessen sowie deren Familienmitglieder, die möglicherweise ebenfalls vom Versicherungsschutz betroffen sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Möglichkeiten des Krankenversicherungsschutzes für Inhaftierte, den Kosten der freiwilligen Versicherung während der Haft und den Verfahren zur Klärung des Versicherungsschutzes.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erklärt, dass Inhaftierte unter bestimmten Bedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben können, jedoch keine Leistungsansprüche während der Haft bestehen. Es werden Informationen zu den Kosten der freiwilligen Versicherung und deren Übernahme durch Sozialhilfeträger gegeben.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller von Die Linke haben die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat auf die spezifischen Regelungen zur Krankenversicherung während der Haftzeit hingewiesen und erläutert, dass die medizinische Versorgung auf Kosten des Landes Hessen erfolgt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4143, Wahlperiode 20, eingereicht 23. November 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.