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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Mehrwertsteuer-Erstattung bei grenzüberschreitenden Geschäften

24. November 2020Dokument 20/4147 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
MehrwertsteuerErstattunggrenzüberschreitendEuropäischer GerichtshofSteuerbehörden
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Mehrwertsteuer-Erstattung für ausländische Unternehmen, die in Deutschland grenzüberschreitende Geschäfte tätigen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutschen Steuerbehörden gegen EU-Regeln verstoßen haben, was zu Problemen bei der Erstattung führt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ausländische Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäfte in Deutschland tätigen und Schwierigkeiten bei der Mehrwertsteuer-Erstattung haben.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage enthält mehrere Fragen zur Anzahl der betroffenen Fälle in Hessen, zur Verjährung dieser Fälle und zu den Maßnahmen der Steuerbehörden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die streitgegenständlichen Fälle nicht die hessischen Steuerbehörden betreffen. Zudem liegen keine Informationen vor, ob in nicht verjährten Fällen die Erstattung in der beantragten Weise vorgenommen wird. Eine Änderung der beanstandeten Praxis wurde seit dem EuGH-Urteil noch nicht beschlossen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Praxis der Steuerbehörden nicht ausreichend angepasst wurde, und die Landesregierung hat keine konkreten Maßnahmen zur Behebung der Probleme genannt. Es wird auf das Urteil des EuGH verwiesen, das die Praxis der deutschen Steuerbehörden kritisiert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4147, Wahlperiode 20, eingereicht 24. November 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.