❓ Zielvereinbarungen zwischen dem Land Hessen und den Hochschulleitungen im Rahmen des Hessischen Hochschulpaktes – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Zielvereinbarungen zwischen dem Land Hessen und den Hochschulleitungen im Rahmen des Hessischen Hochschulpaktes für die Jahre 2021 bis 2025. Die Fragesteller interessieren sich insbesondere für den Zeitplan und die Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen sowie deren Beschäftigte, insbesondere im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem Zeitplan für die Zielvereinbarungen, dem Anteil der dauerhaft Beschäftigten an den Hochschulen sowie nach den geplanten Sanktionen und Anreizen zur Einhaltung der Zielvereinbarungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, die Verhandlungen für die Zielvereinbarungen im Februar 2021 zu beginnen. Der Anteil der dauerhaft Beschäftigten an den Hochschulen lag zum 1. Dezember 2019 bei 41,7 %. Zudem wird ein neues Budgetinstrument eingeführt, um die Erreichung der Ziele finanziell zu honorieren.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat sich verpflichtet, die Anzahl der dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse bis 2027 zu erhöhen. Der Anteil der dauerhaft beschäftigten Professorinnen und Professoren lag bei 87,5 %. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage wurde am 29. Januar 2021 veröffentlicht.