❓ Dokument 20/4154
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird auf die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes eingegangen, die am 18. November 2020 beschlossen wurden. Der Fragesteller äußert Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit der Maßnahmen, die zur Einschränkung von Grundrechten führen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leiden, sowie die Landesregierung, die die Maßnahmen umsetzen muss.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz gestellt, insbesondere zur Klarheit und Bestimmtheit der Maßnahmen und zur Notwendigkeit verbindlicher Vorgaben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in ihren Antworten betont, dass die seuchenrechtliche Generalklausel des § 28 IfSG dem Bestimmtheitsgrundsatz genügt und dass eine Grundrechtsabwägung Bestandteil jedes staatlichen Handelns ist. Die Begriffe in § 28 a Abs. 2 wurden als nicht verwendet bezeichnet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft wichtige verfassungsrechtliche Fragen auf, die in der politischen Debatte um die Corona-Maßnahmen von Bedeutung sind. Kritiker befürchten, dass die Regelungen zu weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte führen könnten.