❓ Bestellung des Rektors der hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Bestellung des Rektors der hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung durch den Innenminister thematisiert. Es wird infrage gestellt, ob das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, der Innenminister sowie die Fachbereichsleiter und der Fachbereichsrat.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Bestellung des Rektors den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob der Fachbereichsrat in den Prozess einbezogen wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der neue Rektor zum Fachbereichsleiter bestellt wurde und die Bestellung nicht auf Vorschlag des Senats erfolgte. Der Fachbereichsrat wurde angehört, jedoch war eine Vorschrift des Senats für die kommissarische Bestellung nicht erforderlich.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde. Die Landesregierung erklärt, dass die Bestellung zur Sicherstellung der Leitungsstabilität erfolgte und verweist auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.