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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Gleichstellungsbeauftragte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)

25. November 2020Dokument 20/4165 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn, Walter Wissenbach
GleichstellungsbeauftragteHessisches GleichberechtigungsgesetzTrans-PersonenDiskriminierungGleichstellung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und die damit verbundenen Ausschlüsse von Trans-Personen und Personen mit 'diverser' Geschlechtszuordnung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Frauen, Trans-Personen und Personen mit 'diverser' Geschlechtszuordnung, die von den Regelungen des HGIG ausgeschlossen werden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die aktuelle Regelung als unangemessene Benachteiligung ansieht und ob Handlungsbedarf besteht, um Trans-Personen die Möglichkeit zur Wahrnehmung der Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten zu eröffnen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Beschränkung auf Frauen im Sinne des HGIG gerechtfertigt ist und eine Gesetzesänderung nicht notwendig sei. Die Argumentation stützt sich auf die Verfassung und das Ziel, strukturelle Nachteile von Frauen zu beseitigen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die aktuelle Regelung Trans-Personen und Personen mit 'diverser' Geschlechtszuordnung unangemessen benachteiligt. Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf die bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4165, Wahlperiode 20, eingereicht 25. November 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.