❓ Gleichstellungsbeauftragte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und die damit verbundenen Ausschlüsse von Trans-Personen und Personen mit 'diverser' Geschlechtszuordnung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Frauen, Trans-Personen und Personen mit 'diverser' Geschlechtszuordnung, die von den Regelungen des HGIG ausgeschlossen werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die aktuelle Regelung als unangemessene Benachteiligung ansieht und ob Handlungsbedarf besteht, um Trans-Personen die Möglichkeit zur Wahrnehmung der Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten zu eröffnen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Beschränkung auf Frauen im Sinne des HGIG gerechtfertigt ist und eine Gesetzesänderung nicht notwendig sei. Die Argumentation stützt sich auf die Verfassung und das Ziel, strukturelle Nachteile von Frauen zu beseitigen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die aktuelle Regelung Trans-Personen und Personen mit 'diverser' Geschlechtszuordnung unangemessen benachteiligt. Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf die bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen.