❓ Dokument 20/4183
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Situation von Honorarkräften im Bildungsbereich, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Es wird auf das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) eingegangen, das Zuschüsse für soziale Dienstleister regelt und die Weiterleitung dieser Mittel an Honorarkräfte thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Honorarkräfte, insbesondere Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen, sowie soziale Dienstleister, die im Rahmen des SodEG Zuschüsse erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich nach den Regelungen zur Weiterleitung von Zuschüssen an Honorarkräfte, der Kenntnis der Landesregierung über die Auszahlungshöhen und mögliche Maßnahmen zur Unterstützung dieser Gruppen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Kenntnis von Fällen, in denen Zuschüsse nicht oder nicht in voller Höhe an Honorarkräfte weitergeleitet wurden. Es wurde festgestellt, dass die Zuschüsse an soziale Dienstleister höchstens 75 % des Monatsdurchschnitts betragen können und die Entscheidung über die Weitergabe an Honorarkräfte den Dienstleistern obliegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen, mit denen Honorarkräfte während der Pandemie konfrontiert sind, und wirft Fragen zur Verantwortung der sozialen Dienstleister auf. Die politische Diskussion über die Unterstützung von Honorarkräften und die Wirksamkeit des SodEG ist von Bedeutung für die Bildungslandschaft in Hessen.