❓ SodEG für Honorarkräfte
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) auf Honorarkräfte, die durch die Corona-Pandemie betroffen sind. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Auszahlung von Hilfen und der Weiterleitung von Zuschüssen an freiberufliche Lehrkräfte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Honorarkräfte, insbesondere freiberufliche Lehrkräfte, die in sozialen Dienstleistungsbereichen tätig sind, sowie die Bildungsträger, die diese Kräfte beschäftigen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Zeitspanne zwischen Gesetzesverabschiedung und Auszahlung der Hilfen, der Höhe der Zuschüsse, der Anzahl der positiven Anträge und den Möglichkeiten für Honorarkräfte, wenn Zuschüsse nicht weitergeleitet werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Zuschüsse an Honorarkräfte über das SodEG abgewickelt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Weitergabe der Zuschüsse an Honorarkräfte den sozialen Dienstleistern obliegt. Zudem gibt es keine Erkenntnisse über Zuschüsse in Höhe von weniger als 75 % oder über nicht ausgezahlte Anträge.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Honorarkräfte nicht ausreichend unterstützt werden. Die Landesregierung bestätigt, dass es keine Auflage zur Weiterleitung von Zuschüssen an Honorarkräfte gibt und verweist auf die Verantwortung der sozialen Dienstleister. Es sind keine Missstände bekannt, und die durchschnittliche Anzahl der Honorarkräfte in Lehrtätigkeit ist der Landesregierung nicht bekannt.