❓ Corona-Pandemie – Regelungen im Zusammenhang mit einer Impfung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert mögliche Regelungen der Landesregierung zur Teilnahme an Veranstaltungen für geimpfte Personen. Es wird erörtert, ob eine Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen eingeführt werden soll.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die an Großveranstaltungen, kulturellen Einrichtungen, Verkehrsmitteln sowie Kliniken und Pflegeheimen teilnehmen möchten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung plant, Regelungen einzuführen, die den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen nur für geimpfte Personen erlauben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant aktuell keine Vorzugsbehandlung für geimpfte Personen, da dies die Akzeptanz der Impfpriorisierung gefährden könnte. Es liegen keine konkreten Regelungen für Veranstaltungen oder Einrichtungen vor, die nur für Geimpfte gelten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass eine Regelung zur Vorzugsbehandlung von Geimpften die Akzeptanz der Impfpriorisierung schädigen könnte. Die Landesregierung hat keine Kenntnis von entsprechenden Regelungen auf Bundesebene.