❓ Dokument 20/4190
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einführung einer Pflicht zur Teilnahme an schulischen Vorlaufkursen für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Es wird die Frage aufgeworfen, welche Institutionen und Fachkräfte die Sprachkenntnisse der Kinder bewerten und welche Auswirkungen die pandemiebedingten Ausfälle der Schuleingangsuntersuchungen auf die Teilnahme an den Vorlaufkursen haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, sowie deren Eltern und die Schulen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Entscheidungskompetenz über die Teilnahme an Vorlaufkursen, zu den erforderlichen fachlichen Kompetenzen und zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Schuleingangsuntersuchungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Kultusministeriums erläutern, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob ein Kind an einem Vorlaufkurs teilnehmen muss. Die Sprachstandsfeststellungen werden von erfahrenen Lehrkräften durchgeführt. Aufgrund der Pandemie konnten im Jahr 2020 nicht alle Schuleingangsuntersuchungen stattfinden, was die Datenlage beeinflusst.
⚡ Einordnung
Die Einführung der verpflichtenden Vorlaufkurse wird als notwendig erachtet, um Sprachbarrieren abzubauen und Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Die Diskussion über die Qualität und Verfügbarkeit der Schuleingangsuntersuchungen ist politisch relevant, da sie die Chancengleichheit für Kinder mit Migrationshintergrund betrifft.