❓ Kontrolle der Verwendung kommunaler Zuwendungen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Kontrolle der Verwendung kommunaler Zuwendungen thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit Rückforderungen der Stadt Frankfurt gegen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) aufgrund von zweckwidriger Verwendung von Zuschüssen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie die Kommunen in Hessen, die Zuwendungen gewähren.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob der Landesregierung die Vorgänge bekannt sind, welche Gesetze die Kommunen zur Überprüfung der Verwendung von Zuwendungen verpflichten und ob die derzeitigen Kontrollverfahren ausreichend sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass sie über die Rückforderungen informiert ist und erläutert die gesetzlichen Grundlagen zur Überprüfung der Verwendung kommunaler Zuwendungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kontrolle der Verwendung von Zuwendungen den Kommunen obliegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass die Kontrolle der Verwendung kommunaler Zuwendungen den Kommunen selbst obliegt. Es werden keine konkreten Zahlen oder Fristen genannt.