❓ Neue Bewertungskriterien der Ausgleichszulage an Landwirte
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die neuen biophysikalischen Kriterien zur Abgrenzung benachteiligter Gebiete für die Ausgleichszulage in Hessen. Diese Änderungen betreffen die Förderkulisse und die Anzahl der geförderten Betriebe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe in Hessen, insbesondere in den als benachteiligt geltenden Gemarkungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentralen Fragen betreffen die Auswirkungen der neuen Bewertungskriterien auf die hessische Gebietskulisse, die Anzahl der zusätzlich geförderten Betriebe sowie die Unterstützung für Betriebe, die nicht mehr gefördert werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass von 1.701 Gemarkungen 1.219 weiterhin als benachteiligt gelten. Etwa 350 Betriebe könnten zusätzlich gefördert werden, während rund 2.800 Betriebe nicht mehr gefördert werden. Es wird auf die 'Phasing-out-Regelung' verwiesen, die eine Übergangszeit für betroffene Betriebe vorsieht.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die neuen Kriterien die hessische Landwirtschaft erheblich beeinflussen. Die Landesregierung hat die neuen Kriterien in Übereinstimmung mit EU-Vorgaben entwickelt und plant, die AGZ-Förderung fortzuentwickeln.