❓ Dokument 20/4234
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die steuerlichen Herausforderungen, die Unternehmen während der Corona-Pandemie gegenüberstehen. Insbesondere wird die Notwendigkeit von Steuererleichterungen und die Erweiterung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten diskutiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Hessen, die durch die Corona-Pandemie Umsatzrückgänge erlitten haben und möglicherweise keine steuerlichen Gewinne erwirtschaften.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Regelungen zur Verlustverrechnung im Einkommenssteuergesetz (EkStG) erweitern möchte und welche konkreten Änderungen angestrebt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung befürwortet Verbesserungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung und schlägt eine Anhebung des Höchstbetrags für den Verlustrücktrag sowie eine Verlängerung des Rücktragszeitraums vor. Zudem wird auf frühere Initiativen im Bundesrat verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung reflektieren die wirtschaftlichen Herausforderungen, die Unternehmen durch die Pandemie erleben. Die Unterstützung der Landesregierung für steuerliche Erleichterungen könnte entscheidend für die Liquidität der betroffenen Unternehmen sein.