❓ Corona-Pandemie – Steuererleichterungen für Unternehmen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die steuerlichen Herausforderungen, die Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie gegenüberstehen. Insbesondere wird die Möglichkeit einer Erweiterung der Verlustverrechnung diskutiert, um Unternehmen zu unterstützen, die pandemiebedingt finanzielle Einbußen erlitten haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Hessen, die während der Corona-Pandemie Umsatzrückgänge verzeichnen mussten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung die Regelungen zur Verlustverrechnung im Einkommensteuergesetz erweitern möchte und welche konkreten Änderungen angestrebt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung befürwortet Verbesserungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung. Sie schlägt eine Anhebung des Höchstbetrages für den Verlustrücktrag und eine Verlängerung des Rücktragszeitraums vor. Zudem wird eine Aussetzung der Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag als hilfreich erachtet. Es wurden bereits Initiativen im Bundesrat eingebracht, um diese Verbesserungen zu fordern.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn von der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass die Regelungen so lange gelten sollten, wie sie zur Krisenbewältigung notwendig sind. Es gibt keine Pläne für einen gewerbesteuerlichen Verlustrücktrag.