❓ Geschlechtseintrag „divers“ in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die rechtlichen Regelungen zu Geschlechtseinträgen in Hessen, insbesondere die Berücksichtigung des Eintrags 'divers' in Gesetzen und Vorschriften. Es wird auf die Regelungslücken hingewiesen, die durch die Einführung des Geschlechtseintrags 'divers' entstanden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen mit dem Geschlechtseintrag 'divers', die in hessischen Gesetzen und Vorschriften möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch die Verwaltung und die Landesregierung sind betroffen, da sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen müssen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Identifizierung von Regelungen, die Männer und Frauen explizit erwähnen, und ob es Regelungslücken für Personen mit dem Eintrag 'divers' gibt. Es wird auch gefragt, wie diese Personen in der Praxis behandelt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Regelungslücke und verweist darauf, dass in der Praxis keine Schwierigkeiten für Personen mit dem Eintrag 'divers' bekannt sind. Es wird jedoch festgestellt, dass einige Formulare noch nicht geschlechtsneutral gestaltet sind. Die Landesregierung plant, die Formulare schrittweise anzupassen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es in hessischen Gesetzen Regelungslücken gibt, die Personen mit dem Geschlechtseintrag 'divers' benachteiligen. Die Landesregierung antwortet, dass sie keine solchen Lücken sieht und verweist auf bestehende Regelungen zur geschlechtergerechten Sprache.