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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Unstimmigkeiten an der Limesschule Altenstadt

8. Dezember 2020Dokument 20/4246 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
LimesschuleAltenstadtGanztagsangebotKündigungFörderkreis
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt Unstimmigkeiten an der Limesschule Altenstadt, insbesondere die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Wetteraukreis und dem Förderkreis der Schule. Die Fragestellung bezieht sich auf die Entwicklung der Schule, die Arbeit des Förderkreises und die Reaktionen der Landesregierung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Schülerinnen und Schüler der Limesschule Altenstadt, die Schulleitung, der Förderkreis der Limesschule sowie der Wetteraukreis als Schulträger.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Bewertung der Landesregierung zur Entwicklung der Limesschule, der Arbeit des Förderkreises, der Gestaltung des Ganztagsangebots sowie zu möglichen Konflikten zwischen der Schulleiterin und dem Förderkreis.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hebt die positive Entwicklung der Limesschule hervor, die steigende Schülerzahlen verzeichnet. Es wird betont, dass der Trägerwechsel im Ganztagsangebot ein üblicher Vorgang sei. Die Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Schulleitung wird als vertrauensvoll beschrieben. Der Rechtsstreit zwischen dem Förderkreis und dem Wetteraukreis wird erwähnt, wobei der Förderkreis Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt hat.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung bestätigt, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses vom Wetteraukreis ausgesprochen wurde. Es gibt keine Hinweise auf Rücktritte im Personalrat aufgrund von Konflikten mit der Schulleitung. Die Schulleiterin hat einen Trägerwechsel beantragt, dem das Staatliche Schulamt nicht widersprochen hat.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4246, Wahlperiode 20, eingereicht 8. Dezember 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.