❓ Dokument 20/4250
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Unterstützung des Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann für die Kampagne „Mietenstopp für alle“ thematisiert. Es wird die Frage aufgeworfen, ob dies gegen das Neutralitätsgebot verstößt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann, die Stadt Frankfurt am Main sowie die Bürgerinnen und Bürger, die von der Mietenproblematik betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Dienstpflichten des Oberbürgermeisters überprüft hat und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Nutzung des Stadtwappens zu regeln.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hat festgestellt, dass keine Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten vorliegt. Der Oberbürgermeister hat das Recht, sich am politischen Diskurs zu beteiligen, und die Nutzung des Stadtwappens ist durch kommunale Regelungen gedeckt.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Unterstützung der Kampagne durch den Oberbürgermeister nicht als rechtswidrig angesehen wird. Dies könnte zu politischer Kontroverse führen, da die Neutralität von Amtsträgern in der Öffentlichkeit diskutiert wird.