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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Einrichtung einer Oberstufe an der Justin-Wagner-Schule in Roßdorf

9. Dezember 2020Dokument 20/4259 · WP 20Hessen
Bijan Kaffenberger
OberstufeJustin-Wagner-SchuleRoßdorfSchulentwicklungDarmstadt-Dieburg
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Bijan Kaffenberger thematisiert die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Justin-Wagner-Schule in Roßdorf. Angesichts des Wachstums der Bevölkerung in der Region Darmstadt und der damit verbundenen Anforderungen an die Schulentwicklung wird die Notwendigkeit eines wohnortnahen Angebots an gymnasialen Oberstufen diskutiert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Schülerinnen und Schüler der Justin-Wagner-Schule in Roßdorf sowie die kommunalen Schulträger im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der benötigten Schülerinnen und Schüler für die Einrichtung einer Oberstufe, zu bestehenden Kooperationen zwischen Schulen und zur zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen in der Region.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Kultusministeriums betonen, dass der Schulträger für die Schulentwicklung verantwortlich ist und dass im aktuellen Schulentwicklungsplan kein öffentliches Bedürfnis für eine gymnasiale Oberstufe an der Justin-Wagner-Schule festgestellt wurde. Die Errichtung einer Oberstufe erfordert eine Mindestanzahl von 80 Schülerinnen und Schülern in der Einführungsphase.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller betonen die wachsende Bevölkerung in der Region und die damit verbundenen Herausforderungen für die Schulentwicklung. Das Kultusministerium verweist auf die Zuständigkeit des Schulträgers und die Notwendigkeit, ein ausgeglichenes Bildungsangebot zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Schulorganisationsmaßnahmen von der Prüfung des Schulentwicklungsplans abhängt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4259, Wahlperiode 20, eingereicht 9. Dezember 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.