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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/4259

15. Juli 2026Dokument 20/4259 · WP 20Hessen
Bijan Kaffenberger
OberstufeJustin-Wagner-SchuleRoßdorfSchulentwicklungDarmstadt-Dieburg
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Justin-Wagner-Schule in Roßdorf thematisiert. Angesichts des Wachstums der Bevölkerung in der Region Darmstadt und den damit verbundenen Anforderungen an die Schulentwicklung wird die Notwendigkeit einer wohnortnahen gymnasialen Oberstufe diskutiert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Roßdorf sowie deren Familien, die auf eine wohnortnahe gymnasiale Oberstufe angewiesen sind. Auch die umliegenden Schulen und der Landkreis Darmstadt-Dieburg sind betroffen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Justin-Wagner-Schule in Roßdorf eine gymnasiale Oberstufe einrichten kann, um den steigenden Bedarf an Schulplätzen zu decken. Zudem wird nach bestehenden Kooperationen zwischen Schulen gefragt, die eine Oberstufe anbieten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Kultusministeriums betonen, dass die Verantwortung für die Schulentwicklung beim kommunalen Schulträger liegt. Der aktuelle Schulentwicklungsplan des Landkreises erkennt kein öffentliches Bedürfnis für die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Justin-Wagner-Schule. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass eine Oberstufe nur dann eingerichtet werden kann, wenn eine ausreichende Anzahl an Schülerinnen und Schülern vorhanden ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antworten des Kultusministeriums verdeutlichen die Herausforderungen bei der Schulentwicklung in wachsenden Regionen. Es gibt unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit einer Oberstufe in Roßdorf, was zu Diskussionen über die Schulpolitik in der Region führt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4259, Wahlperiode 20, eingereicht 9. Dezember 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.