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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Corona-Pandemie – Sicherstellung der Einhaltung der DSGVO im Home-Office

10. Dezember 2020Dokument 20/4269 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Corona-PandemieDSGVOHomeofficeDatenschutzHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Herausforderungen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Homeoffice während der Corona-Pandemie. Die Fragestellung bezieht sich auf die Anzahl der im Homeoffice tätigen Bediensteten und die Sicherheitsmaßnahmen, die von der Landesregierung ergriffen werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bediensteten des Landes Hessen, die während der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten, sowie die Landesregierung, die für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich ist.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Fragestellung umfasst die Anzahl der Bediensteten im Homeoffice, die Sicherheitsmaßnahmen zur Einhaltung der DSGVO sowie die Nutzung eigener EDV-Anlagen im Homeoffice.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Gewährleistung der Datensicherheit Aufgabe der jeweiligen Dienststellenleitung ist. Es wurden verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die DSGVO im Homeoffice zu gewährleisten. Zudem wird auf die Anzahl der Bediensteten verwiesen, die im Homeoffice tätig waren, und die Nutzung von bereitgestellter Hardware wird betont.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass während der Pandemie nicht ausreichend auf die Einhaltung der DSGVO geachtet wurde. Die Landesregierung führt aus, dass die Einhaltung der DSGVO durch spezifische Sicherheitsmaßnahmen und Schulungen sichergestellt wird. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, um die prozentualen Angaben zu untermauern.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4269, Wahlperiode 20, eingereicht 10. Dezember 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.