❓ Dokument 20/4279
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Chancengleichheit von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in der hessischen Verwaltung thematisiert. Es wird auf einen Bericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung verwiesen, der auf Diskrepanzen in der Beschäftigung von Personen mit ausländischen Wurzeln hinweist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitarbeiter der hessischen Behörden sowie die hessische Bevölkerung, insbesondere Personen mit Migrationshintergrund.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Beschäftigungssituation von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund gestellt, insbesondere zu deren Anteil in der Verwaltung, Befristungen, Beförderungen und Arbeitszufriedenheit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass 32,7 % der hessischen Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben, jedoch nur 9,9 % in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind. Es gibt keine spezifischen Daten zu Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Chancengleichheit im öffentlichen Dienst auf und thematisiert die Notwendigkeit, Diskriminierung zu vermeiden. Die Landesregierung betont die rechtlichen Grundlagen der Personalauswahl und die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung.