❓ Schwimmbadfinanzierung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Schwimmbadfinanzierung in Hessen und die Forderungen nach langfristiger Unterstützung durch das Land. Es wird auf die Bedeutung der Schwimmbadinfrastruktur für die Gesundheit der Bevölkerung und die Förderung von Schwimmfähigkeiten eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen in Hessen, insbesondere die Betreiber von Schwimmbädern sowie die Bevölkerung, die auf Schwimmbäder angewiesen ist.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Verwendung der Mittel aus dem SWIM-Programm, dem Investitionsbedarf in kommunalen Schwimmbädern und der Unterstützung von Betriebskosten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in den Jahren 2007 bis 2012 rund 45 Millionen Euro für Schwimmbäder bereitgestellt. Für die Jahre 2019 bis 2023 sind 50 Millionen Euro im SWIM-Programm eingeplant. Die Mittel sind für Investitionen in Hallen- und Freibäder vorgesehen, nicht für Betriebskosten.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass die Förderung darauf abzielt, Investitionsanreize zu setzen, um Betriebskosten zu senken. Für 2021 sind regulär 10 Millionen Euro vorgesehen. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der ausreichenden Mittel für die kommunalen Schwimmbäder.