❓ Dokument 20/4299
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Verfügbarkeit und der Erhalt von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Hessen thematisiert, insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie. Es wird erörtert, welche PSA vom Bund erhalten wurde und wie die zukünftige Versorgung sichergestellt werden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürger, medizinisches Personal, pflegerisches Personal und pflegende Angehörige in Hessen, die auf persönliche Schutzausrüstung angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den erhaltenen PSA, den Kosten für den Bund, den geplanten Bevorratungskonzepten und der Haltbarkeit der Schutzmasken gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hat verschiedene PSA vom Bund erhalten, darunter Masken und Schutzanzüge. Es wurden bislang keine Zahlungen an den Bund geleistet. Die Haltbarkeit der Masken variiert zwischen einem und fünf Jahren, und es gibt einen Plan zur zentralen und dezentralen Bevorratung von PSA.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Versorgungssicherheit während der Pandemie thematisiert. Es gibt keine konkreten Planungen des Bundes, was die Diskussion über die Verantwortung und die zukünftige Strategie zur Beschaffung von PSA anheizt.