❓ Dokument 20/430
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz thematisiert. Anwohner berichten von Verstößen gegen diese Regelung, die zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gilt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz sowie Verkehrsteilnehmer, insbesondere Lkw-Fahrer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob der Hessischen Landesregierung bekannt ist, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wird, und ob Handlungsbedarf gesehen wird. Zudem wird die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in Betracht gezogen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung ist nicht über alle Verstöße informiert, hat jedoch verdeckte Messungen durchgeführt. Diese ergaben, dass die V85 der Lkw zwischen 52 und 59 km/h lag, was auf eine Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinweist. Handlungsbedarf wird gesehen, und mobile Messungen sind in Planung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt ein Problem mit der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, das von der Landesregierung ernst genommen wird. Die Diskussion über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Region ist politisch relevant und betrifft die Lebensqualität der Anwohner.