❓ Dokument 20/4307
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der erhebliche Sanierungsbedarf der hessischen Schulgebäude thematisiert. Es wird auf die Förderprogramme eingegangen, die zur Instandsetzung der baulichen Mängel zur Verfügung stehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Schülerinnen und Schüler in Hessen sowie die Schulträgerkommunen, die für die Instandhaltung der Schulgebäude verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich nach der Höhe der genehmigten und abgerufenen Fördermittel, den umgesetzten Projekten, der Beschleunigung des Antragsverfahrens und dem gesamten Sanierungsbedarf.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministeriums der Finanzen gibt Einblick in die Höhe der abgerufenen Fördermittel und die Anzahl der förderfähigen Maßnahmen. Bis zum 01.12.2020 wurden 271 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 347 Mio. € als förderfähig eingestuft.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Dringlichkeit der Sanierung hessischer Schulen auf und beleuchtet die bestehenden Förderprogramme. Es gibt Bestrebungen der Landesregierung, die Antragsverfahren zu vereinfachen und die Fördermittel effizienter zu nutzen.