❓ Dokument 20/431
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, welche Arten von kommunalen Bagatellsteuern in Hessen erhoben werden und welche Kommunen betroffen sind. Es werden auch Fragen zur Genehmigung neuer Steuern und zur Höhe des Steueraufkommens gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle hessischen Gemeinden sowie die Bürger, die diese Steuern zahlen müssen. Insbesondere werden die Landkreise und kreisfreien Städte erwähnt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen gestellt zu den Arten der Bagatellsteuern, der Genehmigung neuer Steuern, dem Steueraufkommen und der möglichen Überlastung durch zu hohe Steuern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt die verschiedenen Arten von Bagatellsteuern, die in Hessen erhoben werden, und nennt spezifische Steuern wie die Hundesteuer und die Spielapparatesteuer. Es wird festgestellt, dass aktuell keine neuen Anträge zur Genehmigung von kommunalen Steuern vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die kommunale Steuerpolitik in Hessen und die Verantwortung der Gemeinden bei der Erhebung von Steuern. Es gibt keine aktuellen Bestrebungen zur Einführung neuer Bagatellsteuern, was auf eine gewisse Stabilität in der kommunalen Finanzpolitik hinweist.