❓ Dokument 20/4311
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (DIE LINKE) thematisiert die Angemessenheitsprüfung von Wohnraumkosten nach dem SGB II während der Corona-Pandemie. Es wird auf die Regelungen des Sozialschutzpakets des Bundes eingegangen, die die Überprüfung der Angemessenheit aussetzen sollten, sowie auf die Beschwerden von Bürgern über die wiederholte Prüfung durch Jobcenter.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind SGB-II-Beziehende in Hessen, insbesondere die Nutzer von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die während der Corona-Pandemie in ihren Wohnverhältnissen unsicher sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Rechtslage der Angemessenheitsprüfungen, zum Verhalten der hessischen Jobcenter und zu den Konsequenzen für die Leistungsberechtigten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass für bestimmte Zeiträume die Angemessenheitsprüfungen ausgesetzt sind. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse über abweichendes Verhalten einzelner Jobcenter vor. Die Landesregierung sieht die Regelungen als Vereinfachung des Verfahrens an, um den Betroffenen in der Pandemie zu helfen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung zeigen die Herausforderungen auf, mit denen SGB-II-Beziehende während der Pandemie konfrontiert sind. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Regelungen durch die Jobcenter, was zu Unsicherheiten für die Betroffenen führt.