❓ Angemessenheitsprüfung von Wohnraum nach dem SGB II während der Corona-Pandemie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die Angemessenheitsprüfung von Wohnraum nach dem SGB II während der Corona-Pandemie. Die Fragestellerin äußert Bedenken, dass hessische Jobcenter trotz gesetzlicher Regelungen wieder Prüfungen vornehmen und Anträge ablehnen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind SGB-II-Beziehende in Hessen, insbesondere die Nutzer von Jobcenter-Leistungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Rechtslage, zum Verhalten der Jobcenter und zu den Konsequenzen für die Betroffenen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass für Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 31. März 2021 die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen gelten. Es liegen keine Erkenntnisse über abweichendes Verhalten einzelner Jobcenter vor.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass trotz der Regelungen Beschwerden über Angemessenheitsprüfungen vorliegen. Die Landesregierung antwortet, dass die Prüfungen für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt wurden und die Jobcenter verpflichtet sind, die Regelungen zu beachten.