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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Corona-Pandemie – Durchführung von Strafverfahren

21. Dezember 2020Dokument 20/4317 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Corona-PandemieStrafverfahrenJustizZeugenvernehmungUntersuchungshaft
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert, wie die Corona-Pandemie die Durchführung von Strafverfahren in Hessen beeinträchtigt hat. Insbesondere wird auf die Schwierigkeiten bei der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen eingegangen sowie auf die Auswirkungen auf Angeklagte in Untersuchungshaft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind hessische Gerichte, Angeklagte in Strafverfahren, Zeugen und Sachverständige, die in diesen Verfahren vernommen werden sollen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der beeinträchtigten Strafverfahren, der Situation von Angeklagten in Untersuchungshaft und ob die Landesregierung plant, Änderungen an der Strafprozessordnung vorzunehmen, um Online-Vernehmungen zu ermöglichen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass die Anzahl der beeinträchtigten Verfahren nicht statistisch erfasst wird. Es kam zu Verzögerungen, insbesondere bei der Vernehmung von Zeugen. In einigen Fällen wurden Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Verfahrensdauer unverhältnismäßig war. Die Möglichkeit der Videovernehmung ist bereits gesetzlich geregelt, jedoch wird eine Ausweitung nicht für erforderlich erachtet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die aktuelle Rechtslage zur Videovernehmung hingewiesen und keine konkreten Änderungen in der Strafprozessordnung geplant. Es wird erwähnt, dass die Gerichte Maßnahmen zur Durchführung von Verfahren unter Berücksichtigung von Hygienevorgaben ergreifen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4317, Wahlperiode 20, eingereicht 21. Dezember 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.