❓ Folter- und Tötungsvorwürfe gegen einen in Hessen tätig gewesenen syrischen Arzt
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird auf die Vorwürfe gegen den syrischen Arzt Alaa M. eingegangen, der in Hessen tätig war und wegen Folter und Tötung in Syrien verdächtigt wird. Es wird erfragt, welche hessischen Behörden mit dem Fall befasst sind und welche rechtlichen Schritte unternommen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Arzt Alaa M., die hessischen Behörden, die Polizei und die Staatsanwaltschaft Kassel sowie die Patienten und Institutionen, in denen er tätig war.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob hessische Behörden mit dem Fall befasst sind, welche Behörden dies sind, ob Alaa M. in Hessen als Arzt tätig war und welche Approbation er erhalten hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die hessische Polizei und die Staatsanwaltschaft Kassel mit dem Fall befasst sind. Alaa M. war als angestellter Arzt in einem Reha-Zentrum tätig. Die Approbation wurde 2015 durch die Landesdirektion Sachsen erteilt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es eine Regelungslücke bei der Erteilung von Approbationen gibt. Die Landesregierung sieht jedoch keine Regelungslücke und plant keine Initiative zur Schließung dieser.