❓ Zugänge der Forschung in Bereiche der hesssischen Polizei
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Hermann Schaus (Die Linke) beschäftigt sich mit den Zugängen der Forschung in den Bereich der hessischen Polizei. Es wird nach den Ansprechpartnern für wissenschaftliche Anfragen, den Vorgaben für empirische Erhebungen und den Themen der letzten fünf Jahre gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Polizei, Studierende der Polizei, externe Forschungsinstitutionen sowie die Öffentlichkeit, die an unabhängiger Forschung interessiert ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt zentrale Fragen zu Ansprechpartnern für wissenschaftliche Anfragen, Vorgaben für empirische Erhebungen, Themen von Forschungsanfragen und deren Ergebnisse.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der zentrale Ansprechpartner für wissenschaftliche Anfragen das Landespolizeipräsidium ist. Wissenschaftliche Anfragen unterliegen der Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Externe Anfragen werden nicht begrenzt, interne Anfragen unterliegen jedoch bestimmten Vorgaben. Es wurden keine Gesamtübersichten über Forschungsanfragen geführt, und einige Anfragen konnten aufgrund von Fürsorgepflichten nicht beantwortet werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es kaum freie Zugänge der Forschung in den Bereich der Polizei gibt. Die Landesregierung gibt an, dass interne Anfragen unterstützt werden, jedoch Einschränkungen aufgrund von Datenschutz und Fürsorgepflichten bestehen. Externe Anfragen wurden von verschiedenen Institutionen gestellt, und die Ergebnisse interner Forschungsarbeiten sind nicht öffentlich zugänglich.