❓ Dokument 20/4328
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie der Zugang zu wissenschaftlicher Forschung im Bereich der hessischen Polizei geregelt ist. Es wird erörtert, wer Ansprechpartner für Anfragen ist und welche Vorgaben für empirische Erhebungen existieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Polizei, Studierende der Polizei, externe Forschungseinrichtungen sowie die Öffentlichkeit, die an den Ergebnissen interessiert ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu Ansprechpartnern für wissenschaftliche Anfragen, Vorgaben für empirische Erhebungen und Themen von Forschungsanfragen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung zeigen, dass der zentrale Ansprechpartner das Landespolizeipräsidium ist. Wissenschaftliche Anfragen unterliegen der Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Es gibt keine Gesamtübersicht über Forschungsanfragen, und einige Anfragen konnten aus Fürsorgepflicht nicht beantwortet werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist Teil der Debatte über Strukturen und Einstellungen innerhalb der Polizei. Sie zeigt die Herausforderungen beim Zugang zu Forschung und die Notwendigkeit unabhängiger Studien auf.