❓ Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis nach der Bundesärzteordnung (BÄO)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit den Verfahren zur Erteilung der Approbation und Erlaubnis für ausländische Ärzte gemäß der Bundesärzteordnung (BÄO) in Hessen. Es werden verschiedene Aspekte der Überprüfung der Voraussetzungen für die Approbation und Erlaubnis thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausländische Ärzte, insbesondere solche aus Drittstaaten, die in Hessen arbeiten möchten. Auch die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sind involviert.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Approbation und Erlaubnis nach der BÄO, insbesondere für Ärzte aus dem Ausland. Es wird gefragt, wie das HLPUG die Anforderungen prüft und ob Sprachkenntnisse berücksichtigt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums erläutern die Verfahren zur Überprüfung der Ausbildungsnachweise und Sprachkenntnisse. Es wird dargelegt, dass die Erteilung einer Erlaubnis auch die Prüfung von Sprachkenntnissen umfasst, obwohl dies nicht ausdrücklich in der BÄO gefordert ist.
⚡ Einordnung
Die Fragestellung bezieht sich auf die Erteilung von Approbationen an ausländische Ärzte in Hessen. Es wird auf die hohe Anzahl syrischer Ärzte hingewiesen, die ohne Approbation arbeiten. Das Ministerium bestätigt, dass Sprachkenntnisse gemäß den Vorgaben der Gesundheitsministerkonferenz geprüft werden.