❓ Mögliche Auswirkungen der aktuellen Änderungen des SGB II und III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Auswirkungen der Änderungen des SGB II und III, die am 01.01.2021 in Kraft treten. Insbesondere wird die Erhöhung der Anzahl potenziell förderungsberechtigter Personen durch die Gesetzesänderungen beleuchtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen mit Aufenthaltsrecht nach EU-Recht sowie deren Familienangehörige in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Anzahl der betroffenen Personen, den finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderungen und der Überprüfung durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine gesonderten statistischen Erhebungen zu den betroffenen Personen vorliegen. Zudem wird festgestellt, dass keine Finanzfolgenabschätzung durch den Bund erfolgt ist und die Kommunen nicht mit zusätzlichen Belastungen rechnen müssen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Änderungen zu einer Erhöhung der förderungsberechtigten Personen führen. Die Landesregierung hat keine konkreten Zahlen zur Anzahl der betroffenen Personen oder deren Familienangehörigen vorgelegt. Es wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verwiesen, die die Änderungen notwendig machte.