❓ Prüfung der Mitglieder- und Drittbegünstigungsverbote gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3 AO durch die Finanzbehörden
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert, wie die hessischen Finanzbehörden die Einhaltung von Mitglieds- und Drittbegünstigungsverbote gemäß der Abgabenordnung prüfen. Es wird auf die regelmäßigen Prüfungen und die gesetzlichen Vorgaben eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind steuerbegünstigte Körperschaften und Vereine in Hessen, insbesondere solche mit finanziellen Aktivitäten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem zeitlichen Turnus der Prüfungen, den konkreten Prüfungsinhalten und ob geschäftliche Aktivitäten in die Prüfungen einbezogen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Prüfungen in der Regel alle drei Jahre stattfinden und dass die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit überprüft wird. Es wird auch auf spezifische Anforderungen und Unterlagen verwiesen, die zur Prüfung eingereicht werden müssen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hält die bestehenden Prüfverfahren für ausreichend und sieht keinen Bedarf für Änderungen. Es gibt keine Hinweise auf verstärkten Missbrauch im Gemeinnützigkeitssektor, die eine Intensivierung der Prüfungen rechtfertigen würden.