❓ Corona-Pandemie – Neuverhandlung gewerblicher Mietverträge
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf gewerbliche Mietverträge. Insbesondere wird untersucht, wie staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die Geschäftsgrundlage von Mietverhältnissen beeinflussen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gewerbliche Mieter und Vermieter, die durch staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in ihren Mietverhältnissen eingeschränkt sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst sieben Fragen, die sich mit der rechtlichen Bindungswirkung des Beschlusses der Ministerpräsidenten, der Risikoverteilung zwischen Vermietern und Mietern sowie der Verfassungskonformität des Beschlusses befassen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass die Gerichte über Auslegungs- und Anwendungsfragen im Rahmen ihrer Unabhängigkeit entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage nicht die Verantwortung des Staates für wirtschaftliche Folgen der Pandemie entziehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 3. Februar 2021 eingereicht, und die Antworten der Landesregierung beziehen sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen der neuen Regelungen auf gewerbliche Mietverhältnisse. Es wird auf das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verwiesen, das am 22. Dezember 2020 verabschiedet wurde.