❓ Corona-Pandemie – Erhebung des Rundfunkbeitrags
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Erhebung des Rundfunkbeitrags in der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Herausforderungen für Beitragsschuldner. Es wird auf die Schwierigkeiten eingegangen, die durch die Pandemie entstanden sind, insbesondere im Hinblick auf Vollstreckungsverfahren und mögliche Befreiungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die aufgrund der Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sowie Empfänger von Kurzarbeitergeld und ALG I, die von den Regelungen des Rundfunkbeitrags betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden mehrere Fragen zur Erhebung des Rundfunkbeitrags während der Pandemie gestellt, darunter die Anzahl der Vollstreckungsverfahren, die Möglichkeit von Informationsveranstaltungen und die Angemessenheit der aktuellen Regelungen für Befreiungen und Härtefälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet und Zahlen zu den Vollstreckungsverfahren des Hessischen Rundfunks in den Jahren 2018 bis 2020 bereitgestellt. Zudem wird bestätigt, dass Informationsveranstaltungen angeboten werden und dass die Regelungen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als angemessen erachtet werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die derzeitigen Regelungen zur Befreiung von Rundfunkbeiträgen nicht ausreichend sind. Die Landesregierung hat die Anzahl der Vollstreckungsersuchen des Hessischen Rundfunks für die Jahre 2018 (94.150), 2019 (99.921) und 2020 (94.753) angegeben. Die Landesregierung begrüßt die Vereinbarung der Rundfunkanstalten zur Entlastung von besonders betroffenen Unternehmen.