❓ Dokument 20/4347
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Nutzung der Software SORMAS zur Kontaktnachverfolgung in hessischen Gesundheitsämtern während der Corona-Pandemie thematisiert. Es wird auf die Herausforderungen und den Stand der Digitalisierung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Gesundheitsämter sowie die Bürger, die in den Kontaktverfolgungsprozess involviert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Kontaktnachverfolgung in Hessen bisher durchgeführt wurde, welche Programme genutzt werden und wie die Kommunikation zwischen den Gesundheitsämtern und anderen Behörden erfolgt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers für Soziales und Integration beschreibt die unterschiedlichen Softwarelösungen, die in den Gesundheitsämtern verwendet werden, und die Herausforderungen bei der Vernetzung über SORMAS. Bis Ende 2020 waren nur drei Gesundheitsämter über SORMAS vernetzt, mittlerweile sind es sechzehn.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort beleuchten die Schwierigkeiten bei der Digitalisierung der Gesundheitsämter und die Notwendigkeit einer einheitlichen Lösung zur Verbesserung der Kontaktnachverfolgung während der Pandemie.