❓ Begleitung von Menschen mit Behinderung bei stationärem Aufenthalt in hessischen Krankenhäusern
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Herausforderungen, die Menschen mit Behinderungen, insbesondere geistigen Behinderungen, während eines stationären Aufenthalts in hessischen Krankenhäusern erleben. Es wird nach den Möglichkeiten der Begleitung und den Regelungen zur Unterstützung gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, insbesondere solche mit geistigen Einschränkungen, sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern, zur Regelung der 24/7-Betreuung, zur Finanzierung von Assistenz und zu Maßnahmen für einen gefahrlosen Aufenthalt gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beschreibt die unterschiedlichen Möglichkeiten der Krankenhäuser zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen und verweist auf bestehende Regelungen zur Finanzierung von Assistenzkräften. Es wird betont, dass die Kostenträgerschaft zwischen Eingliederungshilfeträgern und gesetzlichen Krankenkassen aufgeteilt wird.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerinnen betonen den Handlungsbedarf und die Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus. Die Landesregierung hat an der Klärung der Zuständigkeiten und der Finanzierung in den Sozialgesetzbüchern gearbeitet, was zu einer Gesetzesänderung führte.