❓ Dokument 20/4359
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die vakante Position des hessischen Generalstaatsanwalts thematisiert, die seit April 2020 unbesetzt ist. Die Fragestellerin erkundigt sich nach dem Stand des Auswahlverfahrens und den Gründen für die Verzögerung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Justiz, die Bewerber um die Stelle des Generalstaatsanwalts sowie die Bürger, die auf eine zügige Nachbesetzung angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Dauer der Vakanz, den Gründen für die Verzögerung im Auswahlverfahren und den aktuellen Stand der Bewerbungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin der Justiz bestätigen, dass das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen ist und dass die verwaltungsinterne Auswahlentscheidung bereits getroffen wurde. Es gab ursprünglich sechs Bewerbungen, von denen eine zurückgezogen wurde.
⚡ Einordnung
Die Verzögerung im Auswahlverfahren wird als problematisch angesehen, da die Position des Generalstaatsanwalts eine Schlüsselrolle in der hessischen Justiz spielt. Die Ministerin verweist auf die Vielzahl der Bewerber und die notwendigen Verfahrensschritte, die die Dauer der Vakanz erklären.