❓ Nachbesetzung der Stelle des hessischen Generalstaatsanwalts
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die vakante Stelle des hessischen Generalstaatsanwalts thematisiert, die seit April 2020 unbesetzt ist. Es wird nach dem Grund für die Verzögerung im Auswahlverfahren gefragt und nach dem aktuellen Stand der Bewerbungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bewerber um die Stelle des Generalstaatsanwalts sowie das Justizministerium in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Vakanz der Stelle, zum Auswahlverfahren und zu den Bewerbungen gestellt. Insbesondere wird nach dem Grund für die Verzögerung und dem aktuellen Stand der Beurteilungen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die verwaltungsinterne Auswahlentscheidung getroffen wurde. Es gab ursprünglich sechs Bewerbungen, von denen eine zurückgezogen wurde. Die Ministerin muss keine weiteren Beurteilungen veranlassen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Die Landesregierung bestätigt, dass die Stelle des Generalstaatsanwalts noch unbesetzt ist und das Auswahlverfahren aufgrund der Vielzahl der Bewerber und der einzuhaltenden Verfahrensschritte länger dauert. Die letzte Bearbeitung des Dokuments fand am 22. Februar 2021 statt.