❓ Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Entscheidung der hessischen Finanzverwaltung, die postalischen Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen einzustellen. Dies geschah aus Kostengründen und um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, da die Verpflichtung zur Zahlung bereits im Steuerbescheid festgelegt ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Hessen, die Steuervorauszahlungen leisten müssen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach den Gründen für die Einstellung der Zahlungshinweise, der Information der Betroffenen über diese Entscheidung und der Erfolgskontrolle der Umstellung auf SEPA-Lastschriftmandate.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zahlungshinweise nur Erinnerungen waren und deren Versand aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wurde. Betroffene wurden über Pressemitteilungen und Hinweise in den letzten Zahlungshinweisen informiert. Die Umstellung auf SEPA-Lastschriftmandate zeigt erste Erfolge, mit über 25.000 Zahlungen per Lastschrift im vierten Quartal 2020.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin äußert Bedenken über die Unkenntnis der neuen Regelung und die möglichen Säumniszuschläge. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Entscheidung auf bundesweiten Trends basiert und dass die Bürger selbst für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich sind. Die Zahl der erteilten SEPA-Lastschriftmandate ist seit Anfang 2021 gestiegen.