❓ Dokument 20/4382
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Impfung von Mitarbeitern des Landes Hessen im Kontext der Corona-Pandemie thematisiert. Es wird insbesondere auf die Priorisierung von Bediensteten wie Polizeibeamten eingegangen und wie diese in die Impfstrategie integriert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter des Landes Hessen, insbesondere Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte wie Feuerwehr und Rettungsdienst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Durchführung der Impfungen, zur Einstufung der Bediensteten nach der Corona-Impfverordnung und zur Priorisierung innerhalb der Gruppen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung besagen, dass die Impfung durch die Krankenhäuser direkt erfolgt und die Einstufung durch die Dienststelle sowie das Gesundheitsamt vorgenommen wird. Die Impfpriorisierung richtet sich nach der Corona-Impfverordnung und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Einstufung und Priorisierung. Die Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsrisiken bei Einsätzen der Polizei wurden bereits seit Beginn der Pandemie umgesetzt.