❓ Dokument 20/4387
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Anzahl der vorzeitigen Entlassungen aus hessischen Justizvollzugsanstalten für Straftäter mit Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten in den letzten fünf Jahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Straftäter, Justizvollzugsanstalten in Hessen sowie die Justizbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der vorzeitigen Entlassungen, deren Verhältnis zur Belegung der Anstalten und zur Bewertung der Stellungnahmen der Anstaltsleitungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
In den Jahren 2016 bis 2020 gab es insgesamt 1.773 vorzeitige Entlassungen nach § 57 Abs. 1 StGB. Es liegen keine gesonderten statistischen Erhebungen zu Entlassungen bis 24 Monate oder zu Stellungnahmen der Anstaltsleitungen vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Praxis der vorzeitigen Entlassungen und wirft Fragen zur Transparenz und zur Handhabung durch die Justiz auf. Dies könnte Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung der Justiz und die Sicherheit in der Gesellschaft haben.