❓ Vorzeitige Entlassungen aus Justizvollzugsanstalten für Straftäter mit Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den vorzeitigen Entlassungen von Straftätern aus hessischen Justizvollzugsanstalten, die Freiheitsstrafen von bis zu 24 Monaten verbüßen. Die Fragesteller erbitten detaillierte Informationen zu den Entlassungen und deren Zusammenhang mit der Belegung der Anstalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Straftäter, die in hessischen Justizvollzugsanstalten einsitzen, sowie die Institutionen selbst, die für die Durchführung der Entlassungen verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der vorzeitigen Entlassungen in den letzten fünf Jahren, den Verhältnissen zur durchschnittlichen Belegung der Anstalten, den gerichtlichen Entscheidungen zu diesen Entlassungen und den Stellungnahmen der Anstaltsleitung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 1.773 vorzeitige Entlassungen nach § 57 Abs. 1 StGB gab. Es liegen jedoch keine gesonderten statistischen Erhebungen vor, die die Entlassungen auf Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten beziehen oder die Stellungnahmen der Anstaltsleitungen dokumentieren.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die vorzeitigen Entlassungen möglicherweise nicht ausreichend dokumentiert sind. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die Gesamtzahl der Entlassungen und nennt keine spezifischen Daten zu den angeforderten Punkten.