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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Corona-Pandemie – Organisation der Terminvergabe für Corona-Impfungen in Hessen

13. Januar 2021Dokument 20/4395 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Corona-ImpfungenTerminvergabeHessenImpfzentrenPandemie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Organisation der Terminvergabe für Corona-Impfungen in Hessen, die am 12. Januar 2021 begann. Insbesondere wird auf die Überlastung der Systeme und die begrenzte Anzahl an verfügbaren Impfterminen eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger in Hessen sowie die Landesregierung und die zuständigen Behörden, die für die Impfkoordination verantwortlich sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der personellen Kapazität für die Anmeldungen, den Maßnahmen zur Vermeidung von Systemüberlastungen, Überlegungen zu einem 24-Stunden-Betrieb der Hotline, technischen Störungen auf der Website und der Vergabe von Impfterminen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet von erheblichen Problemen bei der Terminvergabe, die durch hohe Nachfrage und begrenzte Impfstoffverfügbarkeit verursacht wurden. Es wurden zunächst nur 60.000 Termine vergeben, da die Impfstofflieferungen begrenzt waren. Die Hotline wurde auf 12 Stunden täglich betrieben, und es wurden Maßnahmen zur Optimierung der technischen Infrastruktur ergriffen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Terminvergabe ineffizient war und fordern eine detaillierte Erklärung der Landesregierung. Die Landesregierung gibt an, dass die Terminvergabe aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Impfstoffmenge problematisch war. Die Impfzentren in Hessen wurden ab dem 3. Februar 2021 geöffnet, und die Kapazitäten wurden aufgestockt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4395, Wahlperiode 20, eingereicht 13. Januar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.