❓ Corona-Pandemie – Rechtsgrundlage der CoronaImpfV
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Rechtsgrundlage der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die damit verbundene Priorisierung der zu impfenden Personengruppen. Es wird die Frage aufgeworfen, ob diese Priorisierung verfassungskonform ist und ob die Landesregierung entsprechende Prüfungen vorgenommen hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere die Gruppen, die in der Corona-Impfverordnung priorisiert werden, sowie Personen, die beruflich mit vielen Menschen in Kontakt stehen.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, ob die Landesregierung die Rechtsgrundlage der CoronaImpfV überprüft hat und ob diese als verfassungskonform angesehen wird. Zudem wird gefragt, ob die Forderung nach einem durch das Parlament verabschiedeten Gesetz gerechtfertigt ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Rechtsgrundlage für die CoronaImpfV als gegeben erachtet und sieht die Priorisierung als angemessen an. Es wird auf die gesetzliche Grundlage § 20i Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 a) SGB V verwiesen, die die Priorisierung regelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller heben hervor, dass verschiedene Verfassungsrechtler die Priorisierung als nicht sachgerecht und verfassungswidrig kritisieren. Die Landesregierung antwortet, dass die Priorisierung auf wissenschaftlichen Empfehlungen basiert und als wertende Grundentscheidung angesehen wird.